Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) enthält aktuell 252 dezentrale Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid) senken sollen. Das KMR ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Ein Klima-Sachverständigenrat bewertet den Stand der Zielerreichung einmal jährlich. Bürgerinnen und Bürger können online weitere Maßnahmen vorschlagen.
Das Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes regelt, dass das Land bis 2040 treibhausgasneutral sein soll, bis zum Jahr 2030 müssen insgesamt 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Das KlimaG BW führt in § 14 das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) ein. Es ersetzt den Maßnahmenteil des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK), das die Landesregierung bisher alle 5 Jahre fortgeschrieben hat. Ziel des KMR ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung schneller und flexibler umzusetzen.
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